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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Freispruch in den Tod ? Der Fall Maximilian Schmidt aus Köthen

22.09.2016, Magdeburg – 29

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

 

 

Köthen (MJ). Im Rahmen des

Begleitprogramms zur Ausstellung ?Justiz im Nationalsozialismus. Über

Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes? stellt der Historiker Michael Viebig im

Amtsgericht Köthen einen ungewöhnlichen Justizfall aus dem Jahr 1940 vor:

 

 

 

?Freispruch in den Tod? ? Das Sondergericht

Halle gegen

 

Maximilian Schmidt aus Köthen

 

 Der

Vortrag findet statt am

 

 

 

Dienstag, 27.

September 2016, 17:30 Uhr, im Amtsgericht Köthen,

Friedhofstr. 48

 

Während der Rechtsstaat Angeklagte mit

psychischen Erkrankungen von Bestrafung ausnimmt, konnte genau dieser Umstand

im ?Dritten Reich? den Tod bedeuten. Menschen, die sich im Laufe ihres Lebens

irgendwann einmal in psychiatrischer Behandlung befunden hatten, waren einer

besonderen Gefährdung ausgesetzt.

 

Angeklagt wegen einer Reihe kleinerer

Betrügereien, galt der Kaufmann Maximilian Schmidt (1907-1941), der sich seit

Herbst 1939 in Köthen aufgehalten hatte, wegen einer seit mehr als zehn Jahren

voranschreitenden ?Gehirnparalyse? als ?erheblich vermindert zurechnungsfähig?.

Das Sondergericht Halle musste ihn daher im Frühjahr 1940 freisprechen. Weil

seine ?Neigung zu Hochstapeleien? ? wie u.a. das Tragen eines NSDAP-Abzeichens

bei einigen seiner Taten ausgelegt wurde ? ?eine ständige Gefahr für die

öffentliche Sicherheit sein? würde, ordnete das Gericht jedoch die Unterbringung

Schmidts in einer Heilanstalt an. Dessen Direktor ließ ihn in der Nacht vom 4.

auf den 5. Juni 1941 gemeinsam mit anderen zur Tötung bestimmten Patienten ?in

eine andere Anstalt? verlegen. Wenige Stunden nach Eintreffen des Transports

starb Maximilian Schmidt in der Gaskammer von Bernburg.

 

Der Vortrag zeigt die Verzahnung von

nationalsozialistischer Justiz, deren Sondergerichte mit Kriegsbeginn

?Volksschädlinge? wie Max Schmidt ?auszumerzen? hatten, mit dem System der

sogenannten Euthanasie, das die Ermordung Kranker und Behinderter beinhaltete.

Schmidt war der erste Fall überhaupt, bei dem die Strafjustiz die Tötungsmöglichkeiten

der Euthanasie benutzte. Weitere Fälle sollten folgen

 

Michael Viebig ist seit mehr als 20 Jahren in

der Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle (Saale) für die Forschung und Dokumentation

zur NS-Justiz auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Sachsen-Anhalt zuständig

und seit März dieses Jahres auch Leiter der Gedenkstätte. Er ist darüber hinaus

für die Gesamtorganisation der momentan in Köthen gezeigten Wanderausstellung

zur NS-Justiz verantwortlich. Die Ausstellung setzt sich auch mit

der Justizgeschichte in Köthen und der Region auseinander und ist noch bis zum 21.

Oktober während der Gerichtsöffnungszeiten zu sehen.

 

Nähere Informationen

unter www.mj.sachsen-anhalt.de.

 

 

 

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