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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erneuern Sicherheitspartnerschaften im Justizvollzug

13.11.2015, Magdeburg – 74

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

 

 

Gestern unterzeichneten der sächsische

Justizminister Sebastian Gemkow und seine beiden Amtskollegen aus

Sachsen-Anhalt und Thüringen, Prof. Dr. Angela Kolb und Dieter Lauinger, eine neue Vereinbarung über die Bildung von

Sicherheitspartnerschaften im Justizvollzug. Die Länder kooperieren in diesem

Bereich bereits seit dem Jahr 2004 im Rahmen der ?Initiative Mitteldeutschland?.

Die seitdem bestehende Zusammenarbeit wurde nun auf eine neue Basis gestellt

und bekräftigt.

 

 

 

Staatsminister

der Justiz Sebastian Gemkow: ?Die fruchtbare

Zusammenarbeit unserer drei Länder in Fragen der Sicherheit des Justizvollzuges

wird mit der Unterzeichnung der neuen Vereinbarung vertieft. Ich freue mich

sehr, dass wir hiermit gemeinsam einen wertvollen Beitrag zur Erhöhung der

Sicherheit in unseren Justizvollzugsanstalten leisten können, der in diesem

hochsensiblen Bereich über Ländergrenzen hinweg den Bediensteten in den

Justizvollzugsanstalten, den Gefangenen und nicht zuletzt der Bevölkerung

zugute kommt.?

 

 

 

Ministerin

für Justiz und Gleichstellung Prof. Dr. Angela Kolb: ?Die Sicherheitspartnerschaft hat sich als wichtiges Instrument bewährt.

Wir passen die Regelungen jetzt den Veränderungen der Justizlandschaft an und

geben damit den Justizvollzugsanstalten die Möglichkeit, weiterhin schnell und

unbürokratisch auf kritische Sicherheitslagen zu reagieren. Außerdem befördern

wir den Erfahrungsaustausch der Bediensteten in Sicherheitsfragen über die

Landesgrenzen hinweg. Dies ist für alle Beteiligten ein wichtiges Pfund.?

 

Minister für

Migration, Justiz und Verbraucherschutz Dieter Lauinger: ?Die Sicherheitspartnerschaft

hat sich seit über zehn Jahren in der Praxis bewährt. Daher ist es gut, dass

dieses gemeinsame Projekt der drei Länder nun fortgeschrieben wird. Denn es ist

ein Baustein für eine höhere Sicherheit in den beteiligten

Justizvollzugsanstalten. Gegenseitige Beratung, Information und Unterstützung

in Sicherheitsfragen bis hin zum Austausch von Personal und Gewährleistung der

Verlegung von Gefangenen ermöglichen einen größeren Handlungsspielraum bei der

Vorbeugung von Konflikten oder Risiken.?

 

 

 

Die

Partnerschaft dient dem Ziel, durch gegenseitige Beratung, Information und

Unterstützung in Sicherheitsfragen das Sicherheitsniveau in den Justizvollzugsanstalten

der drei Länder zu erhöhen. Ein weiterer Schwerpunkt der Vereinbarung ist

daneben die Möglichkeit, gefährliche Gefangene zur Vermeidung oder nach

außerordentlichen Vorkommnissen unbürokratisch und schnell in ein anderes

Bundesland zur sicheren Unterbringung verlegen zu können. Außerdem wird die

Zusammenarbeit der Sicherheitsgruppen Justizvollzug intensiviert. So können

etwa länderübergreifende Durchsuchungseinsätze zielgerichtet durchgeführt

werden.

 

 

 

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