Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erneuern Sicherheitspartnerschaften im Justizvollzug
13.11.2015, Magdeburg – 74
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Gestern unterzeichneten der sächsische
Justizminister Sebastian Gemkow und seine beiden Amtskollegen aus
Sachsen-Anhalt und Thüringen, Prof. Dr. Angela Kolb und Dieter Lauinger, eine neue Vereinbarung über die Bildung von
Sicherheitspartnerschaften im Justizvollzug. Die Länder kooperieren in diesem
Bereich bereits seit dem Jahr 2004 im Rahmen der ?Initiative Mitteldeutschland?.
Die seitdem bestehende Zusammenarbeit wurde nun auf eine neue Basis gestellt
und bekräftigt.
Staatsminister
der Justiz Sebastian Gemkow: ?Die fruchtbare
Zusammenarbeit unserer drei Länder in Fragen der Sicherheit des Justizvollzuges
wird mit der Unterzeichnung der neuen Vereinbarung vertieft. Ich freue mich
sehr, dass wir hiermit gemeinsam einen wertvollen Beitrag zur Erhöhung der
Sicherheit in unseren Justizvollzugsanstalten leisten können, der in diesem
hochsensiblen Bereich über Ländergrenzen hinweg den Bediensteten in den
Justizvollzugsanstalten, den Gefangenen und nicht zuletzt der Bevölkerung
zugute kommt.?
Ministerin
für Justiz und Gleichstellung Prof. Dr. Angela Kolb: ?Die Sicherheitspartnerschaft hat sich als wichtiges Instrument bewährt.
Wir passen die Regelungen jetzt den Veränderungen der Justizlandschaft an und
geben damit den Justizvollzugsanstalten die Möglichkeit, weiterhin schnell und
unbürokratisch auf kritische Sicherheitslagen zu reagieren. Außerdem befördern
wir den Erfahrungsaustausch der Bediensteten in Sicherheitsfragen über die
Landesgrenzen hinweg. Dies ist für alle Beteiligten ein wichtiges Pfund.?
Minister für
Migration, Justiz und Verbraucherschutz Dieter Lauinger: ?Die Sicherheitspartnerschaft
hat sich seit über zehn Jahren in der Praxis bewährt. Daher ist es gut, dass
dieses gemeinsame Projekt der drei Länder nun fortgeschrieben wird. Denn es ist
ein Baustein für eine höhere Sicherheit in den beteiligten
Justizvollzugsanstalten. Gegenseitige Beratung, Information und Unterstützung
in Sicherheitsfragen bis hin zum Austausch von Personal und Gewährleistung der
Verlegung von Gefangenen ermöglichen einen größeren Handlungsspielraum bei der
Vorbeugung von Konflikten oder Risiken.?
Die
Partnerschaft dient dem Ziel, durch gegenseitige Beratung, Information und
Unterstützung in Sicherheitsfragen das Sicherheitsniveau in den Justizvollzugsanstalten
der drei Länder zu erhöhen. Ein weiterer Schwerpunkt der Vereinbarung ist
daneben die Möglichkeit, gefährliche Gefangene zur Vermeidung oder nach
außerordentlichen Vorkommnissen unbürokratisch und schnell in ein anderes
Bundesland zur sicheren Unterbringung verlegen zu können. Außerdem wird die
Zusammenarbeit der Sicherheitsgruppen Justizvollzug intensiviert. So können
etwa länderübergreifende Durchsuchungseinsätze zielgerichtet durchgeführt
werden.
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