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Pressemitteilungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Vereinsförderung in Sachsen-Anhalt

Kriminalpolitisch bedeutsame Arbeit wird gefördert – Träger können Konzepte einreichen

25.10.2021, Magdeburg – 026/2021

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg. Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt im Rahmen der Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021-2027 die kriminalpolitisch bedeutsame Arbeit der freien Träger der Straffälligenhilfe mit Menschen, die von Straffälligkeit betroffen oder bedroht sind, aus EU-Mitteln zusätzlich finanziell zu unterstützen.

Zu den geförderten Arbeitsfeldern der freien Straffälligenhilfe zählen der Täter-Opfer-Ausgleich, die Kriminalprävention im Kinder- und Jugendbereich (Sonstige Beihilfen und Unterstützungen) und die „Gefangenen- und Entlassenenfürsorge“ (u. a. Übergangsmanagement im Rahmen von nachsorgender Haftentlassungshilfe und Angehörigenarbeit).

Weiterhin wird die zentrale landesweite Koordinierungsarbeit in den obigen Arbeitsfeldern gefördert.

Interessierte freie Träger können sich mit einer Projektkonzeption beim Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 305, Domplatz 2 – 4, 39104 Magdeburg bis zum 30. November 2021 schriftlich, um eine Förderung bewerben.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel und beinhaltet die Finanzierung von projektbezogenen Sach- und Personalausgaben.

Nähere Informationen zu den Projektinhalten und zu den Fördervoraussetzungen erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt.

Impressum: Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: 0391 567-6235 Fax: 0391 567-6187 Mail:  presse(at)mj.sachsen-anhalt.de Web: www.mj.sachsen-anhalt.de

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