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Malta-Masche

Hier erhalten Sie Erläuterungen und Hinweise zur von Reichsbürgern durchgeführten sogenannten "Malta-Masche".

Behauptung einer Forderung gegenüber Vertreterinnen und Vertretern von Behörden und Gerichten

Reichsbürger leben in ihrer eigenen Welt und richten sich ein durch bewusste Ausgrenzung. Dennoch gibt es immer wieder Berührungspunkte mit dem wirklichen Leben. Sie haben sich zum Beispiel in Gerichtsverfahren zu behaupten und sind unzufrieden mit den Urteilen. Darauf reagieren sie auf ihre Art. Dazu gehören Gebührenkataloge, die sie aufstellen, und aus denen sie Forderungen (unter anderem Mahngebühren, Schadensersatz wegen Amtsanmaßung) herleiten, die sie gegenüber Behörden und Justiz geltend machen wollen. Viele Richterinnen und Richter kennen diese Schreiben. Sie erhalten sie an ihrem Dienstort, dem Gericht, und haben isoliert betrachtet keine nachteilige Wirkung. Uns ist nicht bekannt, dass tatsächlich eine Klage erhoben wurde und Ansprüche von Reichsbürgern zuerkannt wurden. Klagen würde im Übrigen nicht statt gegeben werden. Es gibt keinen Rechtsgrund für die behaupteten Zahlungsansprüche.

Registrierung der behaupteten Forderung im UCC Register Washington

Einige Reichsbürger lassen ihre vermeintlichen Forderungen im Register Uniform Commercial Code (UCC) des Bundesstaates Washington eintragen. Das ist mit wenig Aufwand verbunden. Die Registrierung erfolgt online ohne Nachprüfung. Sie behindert weder die Einreise in die USA noch die Ausreise und hat isoliert betrachtet keine nachteilige Wirkung. Mit dem UCC Register ist dennoch vereinbart, dass eine Löschung formlos beantragt und erledigt wird.

Wie Sie feststellen, ob Sie im UCC Register eingetragen sind, können Sie der nachfolgenden Anleitung entnehmen.

Recherche im Register Uniform Commercial Code (UCC)

die Anleitung zur Recherche im Register Uniform Commercial Code (UCC) des Washington State Department Of Licensing stellen wir Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung.

Über diesen Link gelangen Sie direkt zum UCC-Register.

Abtretung der behaupteten Forderung im UCC Register Washington an ein maltesisches Inkassobüro

Diese behaupteten Forderungen werden in der Folge an von Reichsbürgern auf Malta gegründete Briefkastenfirmen, getarnt als Inkassobüros abgetreten.

(Erfolglose) Geltendmachung der behaupteten Forderung im vereinfachten maltesischen Verfahren

In Malta wird versucht, die vermeintlichen Zahlungsansprüche in einem maltesischen vereinfachten Verfahren geltend zu machen, die dann in Deutschland durchgesetzt werden sollen. Tatsächlich ist dies bislang nicht gelungen. Und es wird auch nicht gelingen. Deutschland verfügt über einen funktionierenden Rechtsstaat, der dem entgegenwirkt.

Weitere Informationen zum Thema "Reichsbürger"

  • Publikation „Reichsbürger“ - Ein Handbuch
    Herausgeber: Demos - Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung in Trägerschaft von "Demokratie und Integration Brandenburg e.V.